| Betreiber zwischen Kunde und Kommune |
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Das Zertifizierungsverfahren gemäß den Empfehlungen der Initi@tive D21
In 2006 haben die vom Handyparken betroffenen Institutionen, Betreiber, Telekommunikationsunternehmen, Kommunen und Verbände wie z.B. der ADAC und der Deutsche Städte- und Gemeindebund in einer gemeinsam besetzten Arbeitsgruppe beschlossen, spezifische Zertifizierungsanforderungen an die Systembetreiber des Handyparkens zu stellen. Denn den Betreibern obliegt die treuhänderische Einnahme und Verwaltung der aus dem Parkvorgang im öffentlichen Straßenraum erhobenen Parkgebühren.
Die Initi@tive D21 hat dafür einen umfangreichen Fragebogen erstellt, den jeder zertifizierte Betreiber in Form einer Selbstauskunft beantwortet. Geprüft werden diese Auskünfte durch Interviews mit Vertretern einer vom Betreiber als Referenz benannten Kommune. In diese Interviews fließen alle Erfahrungen ein, die bislang die Kommune im Umgang mit dem Betreiber gewonnen hat. Die Funktionalität des angebotenen Systems wird durch Selbsteinwahltests bewertet. Eine Vielzahl von Kunden des Systems in der vom Betreiber bezeichneten Kommune wird im Rahmen eines strukturierten Interviews nach ihren Erfahrungen befragt. Diese Evaluierungen werden jährlich durchgeführt.
Als Interessensvertretung der Handy-Parken-Betreiber wurde das FORUM eParking gegründet. Ihm gehören mehr als 13 Betriebe aus dem wirtschaftlichen Umfeld des Handyparkens an. |




Zertifizierungen sind in der Regel darauf ausgerichtet, Nutzern und Anwendern eines Produktes oder einer Dienstleistung dadurch Sicherheit zu gewährleisten, weil neutrale Institutionen die jeweils angebotenen Leistungen auf ihre Gültigkeit und Zuverlässigkeit überprüfen.