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Wie funktioniert die Taschenparkuhr? Drucken E-Mail

Auch mit einer elektronischen Taschenparkuhr können Sie bargeldlos parken. Die Taschenparkuhr ist das persönliche Gerät des Parkers, das ohne Vertrag und ohne Angabe persönlicher Daten flexibel, d.h. personen- und fahrzeugunabhängig genutzt werden kann.

Dazu beachten Sie bitte diese vier Schritte:

taschenparkuhr-klein.jpg Schritt 1

Vergewissern Sie sich, ob Ihre Heimatstadt bzw. die von Ihnen gewünschte Stadt im Verzeichnis "Städte" an das bundeseinheitliche Portal angeschlossen sind.

Denn – nur in diesen Städten ist es gewährleistet, dass Ihre Taschenparkuhr als Ausweis für das Ordnungspersonal erkannt wird.
Falls nicht – erhalten Sie ein Knöllchen!

Schritt 2

Im nächsten Schritt wählen Sie einen geeigneten Betreiber aus. Derzeit bietet nur ein Betreiber eine Taschenparkuhr an.

Schritt 3

Erwerben Sie eine Taschenparkuhr. Der Anbieter weist auf Verkaufsstellen der jeweiligen Stadt hin.

Schritt 4

Sobald Sie Ihre Taschenparkuhr erworben und mit Parkguthaben aufgeladen haben, können Sie bargeldlos bezahlen. Vor jedem Parkvorgang müssen Sie die Taschenparkuhr mit der am Parkscheinautomaten angegebenen 6-stelligen Zonennummer aktivieren und die Taschenparkuhr gut sichtbar auslegen.Einen genauen Ablauf finden Sie hier .