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Leitfaden zur Einführung von Handy-Parken |
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Die bundeseinheitliche Plattform hat das Ziel den Einstieg für Kommunen einfacher zu machen und dem Bürger ein stadtübergreifendes System anzubieten. Ab Januar 2008 werden verschiedene Kommunen Handy-Parken mit mehreren Betreibern beginnen. Die Plattform bietet den Kommunen die Möglichkeit, Handy-Parken einfach und effizient einzuführen. Der folgende Leitfaden soll kurz die notwendigen Schritte aus Sicht der Kommune darstellen.
1. Musterrahmenvertrag
2. Festlegung und Definition der Parkzonen
- Die Parkzonen (6-stellige Nummer) werden bundeseinheitlich festgelegt und mit TelematicsPRO abgestimmt.
- Die ersten drei Ziffern bestimmen die Stadt, z.B. 500 für Köln. Diese Ziffern werden durch TelematicsPRO vergeben.
- Die restlichen Ziffern werden durch die Kommune festgelegt, d.h. es stehen bis zu 1.000 Zonen für eine Stadt zur Verfügung. Die Parkzonen werden mit TelematicsPRO abgestimmt.
- Bei der Definition der Parkzonen sollte die Handhabbarkeit und Übersichtlichkeit für den Bürger die wichtigste Rolle spielen, da der Nutzer die Parkzonen beim Anmeldevorgang eingeben muss.
 Kennzeichnung der Parkzonen.
3. Änderung der Gebührenordnung
- Ziel des Handy-Parkens ist eine genauere Abrechnung der Parkzeiten, z.B. im 3 oder 5 Minuten-Intervall.
- Regelmäßig muss dies in der Gebührensatzung (Parkgebührenordnung) der Stadt geändert werden.
4. Kennzeichnung im Straßenraum
- Die Kennzeichnung im Straßenraum erfolgt nur über Aufkleber auf dem Parkscheinautomaten.
- Dazu wird das Logo der Plattform von TelematicsPRO bereitgestellt.
- Auf dem Aufkleber wird auf die jeweilige Parkzone ergänzt und auf die bundeseinheitliche Plattform verwiesen. Die Vorlage von TelematicsPRO ist unverändert zu nutzen (Die Rechte sind durch TelematicsPRO geschützt.).
5. Umstellung des Kontrollprozesses
- Damit die Ordnungskräfte den Handy-Parker kontrollieren können, wird eine Online-Schnittstelle zur Plattform zur Verfügung gestellt (Zugangsnummer).
- Daher sind die Kontrollgeräte zu ertüchtigen oder zu erneuern. Unter Umständen können auch internetfähige (GPRS) Handys genutzt werden.
Sind Sie ein interessierter Aufgabenträger und wollen in Ihrer Kommune Handy-Parken nach dem bundeseinheitlichen Modell einführen, wenden Sie sich bitte an
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oder
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Zur Unterstützung haben wir die folgenden Dokumente hinterlegt.
Leitfaden zur Einführung von Handy-Parken in Ihrer Stadt
Vortrag der Stadt Köln zum Kölner Modell (3 MB)
Handy-Parken - Ein Schritt zu mobilen Bürgerdiensten
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