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Handwerkerparkausweis im Kreis Recklinghausen

Seit dem 8. September 2003 gibt es den kreiseinheitlichen sog. Handwerkerparkausweis im Kreis Recklinghausen. Er wird zwar nur in einer Stadt beantragt, ist aber in allen zehn kreisangehörigen Städten ein Jahr rund um die Uhr gültig. Die Gebühr beträgt nur 50 €. Das spart den Handwerksbetrieben Wege, Zeit und Geld. Der Handwerkerparkausweis ist denn auch ein Produkt der proMi-Initiative "pro Mittelstand" im Kreis Recklinghausen.



Für knapp einen Euro drei Tage (fast) das ganze Ruhrgebiet! Der Handwerkerparkausweis für das Ruhrgebiet ist ein mittelstandsfreundliches Gemeinschaftsprojekt und ein zusätzliches Serviceangebot des Kreises Recklinghausen. Er wurde im Juni 2005 für einen Teilraum des Ruhrgebiets, darunter der Kreis Recklinghausen, eingeführt. Zum 01.05.2006 wurde er nun in seinem räumlichen Geltungsbereich erheblich ausgeweitet und gilt damit zu einheitlichen Konditionen im ganzen Ruhrgebiet (ohne Wesel) und sogar im Kreis Soest. Handwerksbetrieben kann auf Antrag eine weitreichende Ausnahmegenehmigung zum Parken erteilt werden.

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